ProRegion
Flughafenstiftung zur Förderung der beruflichen Bildung
c/o Fraport AG
Geschäftsstelle (HBK 178/013)
60547 Frankfurt am Main
Stiftungsbüro:
Telefon +49 69 690-70337
Mobil: +49 173 6999035
E-Mail:
Ein gesichertes Einkommen ermöglicht die gesellschaftliche Teilhabe und eine selbstbestimmte Lebensgestaltung und trägt dazu bei, das Risiko einer prekären Beschäftigung und/oder der sozialen Ausgrenzung zu reduzieren. Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist dabei eine zentrale Voraussetzung für den Einstieg in das Arbeitsleben und fördert die soziale und berufliche Integration von jungen Menschen.
Die Stiftung ProRegion gewährt deshalb entsprechend ihrer „Richtlinien über die Vergabe von Stiftungsmitteln“ Zuschüsse für:
Gefördert werden Körperschaften und Einrichtungen der beruflichen Bildung in der Region Rhein-Main, die insbesondere:
Gefördert werden im Sinne des Stiftungszwecks auch allgemeinbildende Schulen und weitere Einrichtungen, soweit sie in Projekte zur Verbesserung der Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit sowie zur Integration junger Menschen in das Arbeitsleben eingebunden sind.
Die Stiftung möchte darüber hinaus einen Beitrag dazu leisten, dass junge Menschen Teil unserer pluralen, freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft zu werden. Weil Offenheit für kulturelle Vielfalt, gelebte Toleranz und die Bereitschaft, sich konstruktiv mit anderen Meinungen auseinanderzusetzen, unerlässliche Voraussetzungen für das Miteinander im Arbeitsleben sind, können auch Projekte zur Stärkung des Demokratiebewusstseins junger Menschen an Schulen gefördert werden. Voraussetzung hierfür ist die Zusammenarbeit mit einem anerkannten und erfahrenen Träger der politischen Bildung und ein Projektkonzept, das ausdrücklich Bezug zum Arbeitsleben nimmt.
Anträge auf Förderung aus Mitteln der ProRegion können jederzeit schriftlich gestellt werden. Eine Mitförderung bereits angelaufener Projekte ist in besonderen Fällen möglich. Der Antrag auf Förderung sollte folgende Informationen enthalten:
Angaben zum Antragsteller/Maßnahmenträger:
Eine Förderung durch die Stiftung ProRegion ist nur möglich, wenn die Gemeinnützigkeit der geförderten Einrichtung durch einen aktuellen Freistellungsbescheid der zuständigen Finanzbehörde nachgewiesen wird bzw. wenn es sich bei dem Zuwendungsempfänger um eine von der Körperschaftssteuer befreite kirchliche Körperschaft oder eine kommunale Gebietskörperschaft (Landkreise, Gemeinden) handelt.
Zur Absicherung des Erfolgs einer geförderten Maßnahme und zur Sicherung der nachhaltigen Verwendung der bereitgestellten Stiftungsmittel kann der Vorstand mit den geförderten Einrichtungen Zielvereinbarungen abschließen, in denen Eckpunkte für die Erfolgsmessung vereinbart werden.
Reichen Sie Ihren Förderantrag ganz einfach über unsere Geschäftsstelle ein und erfahren Sie von unseren Fördermöglichkeiten.
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