Vergabe von Stiftungsmitteln
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Vergabe von Stiftungsmitteln

Vergabe von Stiftungsmitteln

Zweck der Stiftung ist die Förderung der beruflichen Bildung und der sozialen Integration von jungen Menschen in der Region Rhein-Main. Der Stiftungszweck wird durch eine finanzielle Förderung von Einrichtungen erfüllt, die mit der Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Orientierung oder der Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit von jungen Menschen beitragen und damit die soziale Integration junger Menschen in die Gesellschaft fördern.

Dieser wird insbesondere verwirklicht durch:

  • die Gewährung von Zuschüssen für die Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze oder für die Sicherung vorhandener Ausbildungskapazitäten in der Region;
  • Zuschüsse zur Verbesserung der Ausbildungsinfrastruktur
  • die Förderung von Projekten und Einrichtungen, die zur Verbesserung der Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsfähigkeit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen beitragen oder die Integration junger Menschen in das Arbeitsleben unterstützen.

Fördermittel der Stiftung können nur an Körperschaften des privaten Rechts, die wegen Förderung der Berufsbildung als gemeinnützig anerkannt sind und Körperschaften des öffentlichen Rechts in der Region Rhein-Main gezahlt werden.

Leitlinien für die Förderung

  • Stiftungsmittel sollen nur zur Komplementärfinanzierung verwendet werden
  • In der Regel erfolgt keine Förderung von Personalkosten für befristet oder fest angestellte Mitarbeiter/innen
  • Über den Erfolg der Maßnahme muss ein Nachhaltigkeitsnachweis erbracht werden. Die Stiftung behält sich vor, eine Zielvereinbarung zur Wirksamkeit der Maßnahmen und zur nachhaltigen Verwendung der von der Stiftung bereitgestellten Fördermittel mit der geförderten Einrichtung abzuschließen.

Nach den Vergaberichtlinien der Stiftung entscheidet der Vorstand abschließend über die Gewährung von Zuschüssen für die Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze sowie die Förderung sonstiger Projekte bis zu einer Höchstgrenze von 5.000 Euro pro Jahr.

Ausbildungsplätze werden für einen Zeitraum von maximal 3 ½ Jahren mit 4.000 Euro pro Platz und Jahr gefördert. Die Entscheidung über die Gewährung von Zuschüssen, die diese Grenzen überschreiten, trifft der Stiftungsbeirat.

Anträge auf Förderung

Anträge auf Förderung aus Mitteln der ProRegion können jederzeit schriftlich gestellt werden. Einen standardisierten Förderantrag finden Sie auf dieser Homepage. Diesem ist eine maximal drei Seiten umfassende Projektskizze beizufügen, die folgende Informationen enthalten sollte:

  • Zielgruppe
  • Fördergegenstand
  • Förderzeitraum
  • Kostenumfang der zu fördernden Maßnahme
  • Angaben über die Inanspruchnahme von Fördermitteln anderer Einrichtungen